“Thürin­gen erlaubt wieder das Rad­fahren auf fes­ten Wegen im Wald”

Am 13. Sep­tem­ber 2019 wurde unter der Rot-Rot-Grü­nen Koali­tion in Thürin­gen ein neues Waldge­setz beschlossen. Darin wird das Rad­fahren formuliert:

“Reit­en und Rad­fahren ist auf dafür geeigneten, fes­ten und befes­tigten Wegen sowie Straßen, auf denen forstwirtschaftliche Maß­nah­men nicht stat­tfind­en, ges­tat­tet. Geson­derte Verkehrssicherungspflicht­en für den Waldbe­sitzer ergeben sich daraus nicht. Der Benutzer hat sich auf die aus der Waldeigen­schaft der Wege und Straßen sowie deren Zus­tand und Bewirtschaf­tung ergebende Gefährdung einzustellen.”

Damit kor­rigiert Thürin­gen die alte Geset­zes­lage, nach welch­er nur befes­tigte Wege zuläs­sig waren. Diese Ein­schränkung wurde 2013 über­raschend in das Gesetz aufgenom­men, welch­es vor 2013 das Rad­fahren auf fes­ten Wegen erlaubte. Sei­ther hat die DIMB unter Leitung und mit viel Engage­ment des Vor­standsvor­sitzen­den Karsten Neu­mann, der gle­ichzeit­ig als 2. Vor­sitzen­der des Ilme­nauer Rad­sport Club selb­st vor Ort ist, den Kon­takt zur Lan­desregierung gesucht. In zahlre­ichen Gesprächen und Stel­lung­nah­men haben wir erläutert, dass es für Rad­fahrer aus­re­icht, wenn der Weg von Natur aus tragfähig ist. Eine kün­stliche Befes­ti­gung, wie sie der forstliche Schw­erverkehr erfordert, benötigt es für Rad­fahrer nicht. Damit fol­gt Thürin­gen auch der Empfehlung des Arbeit­skreis­es Wald- Erhol­ung, Sport, Gesund­heit (WaSEG) über welche wir kür­zlich berichtet hat­ten. Die WaSEG definiert auch, das Wege in fes­tem Zus­tand grund­sät­zlich geeignet sind. Eine weit­ere Konkretisierung für die Eig­nung ist nicht notwendig. Wir freuen uns, dass Thürin­gen mit diesem Waldge­setz unnötige Ein­schränkun­gen der Erhol­ungsnutzung rev­i­diert hat.

Bei der Land­tags­de­bat­te ging vor allem um die im Waldge­setz geregel­ten Wind­kraftan­la­gen. Aber die ver­schiede­nen Parteien haben sich auch zur Neu­fas­sung des Rad­fahrens im Wald geäußert. Die Nieder­schrift der Debat­te find­et ihr hier ab Seite 27:

Thueringen_157_Plenarsitzung_Arbeitsfassung

(Die Textab­schnitte, in welchen das Betre­tungsrecht the­ma­tisiert wird, haben wir für euch gelb markiert.)